
Selbstständig als Elektriker: So geht's
· Redaktion
Du willst dich als Elektriker in Österreich selbstständig machen, weißt aber nicht genau, wo du anfangen sollst. Die kurze Antwort: Befähigungsnachweis, Gewerbeanmeldung, dann automatisch WKO- und SVS-Pflichtmitgliedschaft. Hier liest du den ganzen Weg dorthin, ohne Behörden-Deutsch.
Was brauchst du, um dich als Elektriker in Österreich selbstständig zu machen?
Du brauchst einen Befähigungsnachweis plus Gewerbeanmeldung. Angemeldet wird das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik über GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) bei deiner Bezirkshauptmannschaft oder deinem Magistrat. Danach bist du automatisch WKO-Mitglied und bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) pflichtversichert.
Das ist der Kern, der Rest ist Detail. Elektrotechnik zählt zu den reglementierten Gewerben, du kannst also nicht einfach ein Formular ausfüllen und loslegen wie bei einem freien Gewerbe. Erst wenn du deinen Befähigungsnachweis hast oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit eigenem Nachweis bestellst, nimmt die Behörde deine Gewerbeanmeldung an. Danach läuft der Rest weitgehend automatisch: Mitgliedschaft bei der WKO, Pflichtversicherung bei der SVS. Wie das im Detail aussieht, steht in den Abschnitten unten.
Ist Elektrotechnik ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe?
Elektrotechnik ist ein reglementiertes Gewerbe. Ohne Befähigungsnachweis bekommst du dafür keine Gewerbeberechtigung.
Bei einem freien Gewerbe reicht die formlose Anmeldung, ein Befähigungsnachweis ist nicht nötig. Elektrotechnik gehört nicht dazu: Die WKO führt sie als reglementiertes Gewerbe, das du nur mit nachgewiesener fachlicher Qualifikation ausüben darfst. Welche Arbeiten konkret unter Elektrotechnik fallen, beschreibt die WKO auf ihrer Seite zum Berufsumfang; welche Qualifikationen als Befähigungsnachweis zählen, regelt die Elektrotechnikzugangs-Verordnung.
Was ist der Befähigungsnachweis für Elektrotechnik, und wie bekommst du ihn?
Drei Wege: Prüfung, Ausbildung plus Praxis, individueller Nachweis. Konkret heißt das: Meisterprüfung bzw. Befähigungsprüfung Elektrotechnik, eine einschlägige Ausbildung mit fachlicher Tätigkeit oder der individuelle Befähigungsnachweis bei deiner Bezirkshauptmannschaft.
- Meisterprüfung / Befähigungsprüfung Elektrotechnik – besteht laut WKO aus fünf Modulen. Hast du bereits passende Ausbildung oder Praxis, können dir einzelne Module erlassen werden. Vorbereitungskurse laufen meist übers WIFI, die Prüfung selbst nimmt die Meisterprüfungsstelle der WKO ab.
- Einschlägige Ausbildung plus fachliche Tätigkeit – die Elektrotechnikzugangs-Verordnung nennt feste Kombinationen: Studium Elektrotechnik oder fachlich einschlägiger FH-Studiengang plus mindestens 1 Jahr fachliche Tätigkeit, einschlägige berufsbildende höhere Schule (etwa HTL) plus mindestens 1,5 Jahre, oder Werkmeisterschule für Elektrotechnik plus mindestens 2 Jahre. Dazu kommen jeweils die Unternehmerprüfung, sofern sie nicht entfällt, und die vorgeschriebenen Lehrgänge über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften und Alarmanlagen-Fachwissen.
- Individueller Befähigungsnachweis – wenn keiner der Standardwege passt, kannst du bei deiner Bezirkshauptmannschaft mit sonstigen Nachweisen (Zeugnisse, Praxisbelege) zeigen, dass du die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen hast. Das ist eine Einzelfallprüfung, keine automatische Zulassung.
Kannst du dich als Elektriker ohne eigene Meisterprüfung selbstständig machen?
Ja, mit gewerberechtlichem Geschäftsführer oder § 19 GewO. Entweder bestellst du also einen Geschäftsführer mit eigenem Befähigungsnachweis, oder du beantragst den individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO.
Viele Elektriker haben im Kopf, dass es für ihr Fach ein “Teilgewerbe” mit reduziertem Leistungsumfang gibt, so wie das früher in anderen Branchen üblich war. Das stimmt nicht mehr: Die Gewerbeordnungsnovelle 2017 hat die Teilgewerbe-Kategorie abgeschafft, fast alle ehemaligen Teilgewerbe wurden zu freien Gewerben. Ein “Teilgewerbe Elektrotechnik” gab es dabei nie, denn Elektrotechnik war immer vollreglementiert. Was es gibt: eine Gewerbeberechtigung mit eingeschränktem Umfang, etwa wenn die Behörde deine individuelle Befähigung nur für einen Teilbereich feststellt.
Wenn du (noch) keinen eigenen Befähigungsnachweis hast, bleiben dir zwei reale Optionen: Du bestellst einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der den Nachweis mitbringt. Er muss laut WKO mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt und voll sozialversicherungspflichtig sein. Oder du beantragst den individuellen Befähigungsnachweis bei deiner Bezirkshauptmannschaft, wenn deine bisherige Ausbildung und Praxis in Summe gleichwertig sind. § 19 GewO verpflichtet die Behörde, die individuelle Befähigung festzustellen, wenn deine Beweismittel die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen. Wie beide Wege im Detail funktionieren, steht im Artikel Selbstständig als Elektriker ohne Meister.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung konkret ab?
Anmelden kannst du online über GISA oder direkt bei der Behörde. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat deines Betriebsstandorts; bei der Anmeldung legst du deinen Befähigungsnachweis vor.
- Befähigungsnachweis bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführer klären – bevor du überhaupt anmeldest, muss feststehen, wie du die fachliche Qualifikation abdeckst.
- Anmeldung einreichen – laut USP.gv.at formlos, schriftlich, persönlich oder elektronisch, mit Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung, Erklärung zu Gewerbeausschlussgründen und dem Befähigungsnachweis.
- Standort angeben – wo du deinen Betrieb führst, auch wenn du hauptsächlich mobil beim Kunden arbeitest.
- Prüfung und Eintragung – die Behörde prüft die Unterlagen und trägt dich ins GISA ein. Bei manchen Fällen geht das über GISA-Express automatisiert, wenn alle Voraussetzungen glatt erfüllt sind.
- WKO und SVS folgen automatisch – die WKO-Pflichtmitgliedschaft entsteht mit der Gewerbeanmeldung von selbst. Bei der SVS musst du dich laut USP.gv.at zusätzlich selbst melden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung, und wie lange dauert sie?
Keine Stempelgebühren, Entscheidung binnen drei Monaten. Laut USP.gv.at fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an; bei reglementierten Gewerben wie Elektrotechnik muss die Behörde innerhalb von drei Monaten über deinen Antrag entscheiden.
Für nicht-reglementierte Gewerbe darfst du meist schon ab dem Anmeldetag loslegen. Bei reglementierten Gewerben prüft die Behörde erst deinen Befähigungsnachweis, bevor sie den Feststellungsbescheid ausstellt. Auch die Eintragung ins GISA soll laut USP.gv.at innerhalb von drei Monaten ab rechtswirksamer Anmeldung erfolgen. Ob deine Bezirkshauptmannschaft oder dein Magistrat darüber hinaus eine Landes- oder Gemeindeabgabe verrechnet, klärst du am schnellsten direkt dort.
Brauchst du eine Betriebsanlagengenehmigung als Elektriker?
In der Regel nicht, solange du mobil beim Kunden arbeitest. Relevant wird sie nur, wenn du einen fixen Werkstatt- oder Lagerstandort mit Emissions-, Lärm- oder Gefahrenpotenzial betreibst.
Die meisten Ein-Personen-Elektriker fahren zum Kunden und haben höchstens ein Büro oder ein kleines Lager zu Hause. Dafür brauchst du normalerweise keine eigene Betriebsanlagengenehmigung. Richtest du dir dagegen eine Werkstatt mit größeren Maschinen, Lackier- oder Lötarbeiten oder nennenswertem Lärm ein, kann das anders aussehen. Dann lohnt sich vorab ein kurzer Anruf bei deiner Bezirkshauptmannschaft.
Darfst du als Elektriker auch als Subunternehmer für andere Firmen arbeiten?
Ja, mit eigener Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik. Ohne eigene Berechtigung darfst du auch als Subunternehmer keine Elektroarbeiten ausführen.
Für Installationsbetriebe, Bauunternehmen oder größere Elektrofirmen als Subunternehmer einzuspringen ist ein gängiges Modell für den Start in die Selbstständigkeit. Rechtlich ändert sich dadurch nichts an deiner Gewerbepflicht: Du brauchst weiterhin deinen eigenen Befähigungsnachweis bzw. deine eigene Gewerbeberechtigung, auch wenn du nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist. Was dabei sonst noch zu beachten ist, liest du im Artikel über Subunternehmer-Arbeit als Elektriker.
Was passiert, wenn du ohne Gewerbeberechtigung Elektroarbeiten ausführst?
Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 €. Dazu kann die Behörde dein Werkzeug oder Material für verfallen erklären.
Wer ein Gewerbe ausübt, ohne die nötige Berechtigung erlangt zu haben, begeht laut WKO eine Verwaltungsübertretung nach § 366 GewO. Die Geldstrafe reicht bis zu 3.600 €. Zusätzlich kann die Behörde nach § 369 GewO Werkzeuge, Maschinen, Geräte oder Transportmittel für verfallen erklären, das Eigentum daran geht dann an den Staat über. Welche Strafen bei Pfusch insgesamt drohen, steht im Artikel über Schwarzarbeit als Elektriker.
Du hast die Gewerbeberechtigung – was jetzt?
Stundensatz kalkulieren und Rechnungslegung einrichten. Beides sollte stehen, bevor der erste Auftrag reinkommt.
Sobald GISA-Eintrag, WKO-Mitgliedschaft und SVS-Anmeldung stehen, kannst du loslegen. Die zwei Dinge, die am Anfang am häufigsten schiefgehen: ein Stundensatz, der die eigenen Kosten nicht deckt, und Rechnungen ohne alle Pflichtangaben. Wie du deinen Stundensatz sauber kalkulierst, steht im Artikel zum Stundensatz für Elektriker. Was auf eine rechtssichere Elektriker-Rechnung gehört, liest du im Artikel Rechnung schreiben als Elektriker.
Ein Elektrotechnik-Betrieb steht nicht über Nacht, aber der Weg dorthin ist klar vorgezeichnet: Befähigungsnachweis, Anmeldung, Pflichtmitgliedschaften. Kein Teilgewerbe, keine Abkürzung, dafür auch keine bösen Überraschungen, wenn du die Schritte in dieser Reihenfolge abarbeitest.
Quellen
- WKO – Zugang zum Gewerbe Elektrotechnik
- WKO – Berufsumfang Elektrotechnik
- WKO – Gewerberechtlicher Geschäftsführer
- USP.gv.at – Gewerbeanmeldung
- WKO – Gewerbeordnungsnovelle 2017 (Abschaffung der Teilgewerbe)
- WKO – Rechtsfolgen unbefugter Gewerbeausübung
- RIS – Elektrotechnikzugangs-Verordnung, Bundesrecht konsolidiert
- RIS – § 19 GewO 1994 (Individueller Befähigungsnachweis)
- RIS – § 366 GewO 1994 (Strafbestimmungen)
- RIS – § 369 GewO 1994 (Verfall)