Selbstständiger Elektriker abends am Schreibtisch mit Laptop und Rechnungsstapel; Banner-Text „Rechnung verjährt?“

Wann verjährt eine Rechnung in Österreich?

· Redaktion

Du schreibst eine Rechnung, der Kunde zahlt nicht, und irgendwann gerät die Sache in Vergessenheit. Aber ab wann kannst du dein Geld gar nicht mehr einklagen? Die Antwort: Rechnungen von Unternehmern für Waren und Arbeiten verjähren in Österreich grundsätzlich nach drei Jahren (§ 1486 Z 1 ABGB, Stand: Juli 2026). Wann diese Frist genau zu laufen beginnt und was du bei Zahlungsverzug tun musst, damit dir dein Geld nicht durch die Finger rinnt, liest du hier.

Wie lange darfst du eine Rechnung offen lassen, bevor sie verjährt?

Drei Jahre – danach kannst du sie nicht mehr durchsetzen.

Für dich als Unternehmer gilt die kurze Verjährungsfrist aus § 1486 Z 1 ABGB: Entgeltforderungen für “Lieferung von Sachen” und “Ausführung von Arbeiten” verjähren nach drei Jahren. Das betrifft im Prinzip jede normale Werkleistung, die du verrechnest: Montage, Reparatur, Wartung, Notdienst.

Maßgeblich ist, dass du die Leistung in deinem Betrieb erbringst – nicht, wer dein Kunde ist. Die drei Jahre gelten also gleichermaßen, egal ob du eine Privatperson oder ein Unternehmen fakturierst und egal wie hoch die Rechnung ist. Eine Ausnahme gibt es erst dann, wenn du eine offene Forderung bereits gerichtlich durchgesetzt hast, dazu weiter unten mehr.

Ab wann läuft die Frist – Rechnungsdatum oder Fälligkeit?

Mit der Fälligkeit deiner Forderung – nicht mit dem Rechnungsdatum.

Viele denken, die Frist beginnt mit dem Datum auf der Rechnung. Das stimmt nur bedingt. Maßgeblich ist die Fälligkeit deiner Forderung. Und die tritt in der Regel dann ein, wenn du die Rechnung objektiv hättest legen können – meist also, sobald die Arbeit fertig ist.

Wichtig: Eine späte Rechnung schiebt die Frist nicht beliebig hinaus. Die WKO hält für Werklohnforderungen fest, dass die Fälligkeit “ab jenem Zeitpunkt eintritt, in dem die Ausstellung der Rechnung objektiv möglich gewesen wäre”. Bist du mit dem Fakturieren säumig, gewinnst du dadurch also keine Zeit.

Praktisch heißt das: Wenn du eine Rechnung erst zwei Jahre nach Fertigstellung schreibst, tickt die Uhr trotzdem schon ab dem Moment, in dem du hättest fakturieren können. Sofern ihr nichts anderes vereinbart habt, bleibt es dabei. Habt ihr im Auftrag oder Vertrag ausdrücklich einen abweichenden Fälligkeits- oder Rechnungslegungstermin festgehalten, kann sich der Fristbeginn entsprechend verschieben.

Zeitstrahl mit vier Stationen: Arbeit fertig, Rechnung objektiv möglich = Fälligkeit, Start der 3-Jahres-Frist, Verjährung. Hinweis darunter: Eine späte Rechnung verschiebt die Frist nicht.

Muss der Kunde noch zahlen, wenn die Rechnung verjährt ist?

Nein – zahlen muss er dann nur noch freiwillig. Erzwingen kannst du die Zahlung nicht mehr.

Verjährt heißt nicht automatisch ungültig: Dein Anspruch besteht weiter, aber der Kunde kann sich mit der sogenannten Verjährungseinrede wehren. Das heißt, er sagt vor Gericht “das ist verjährt”, und dann verlierst du den Prozess.

Zahlt der Kunde freiwillig, obwohl die Forderung schon verjährt ist, bleibt das trotzdem gültig. Er kann das Geld danach nicht zurückverlangen. Für dich heißt das im Umkehrschluss: Verlass dich nicht auf guten Willen, sondern bring offene Forderungen rechtzeitig ein.

Darfst du nach drei Jahren noch eine Rechnung stellen?

Ausstellen darfst du sie – nur einklagen kannst du sie nicht mehr.

Das Ausstellen der Rechnung selbst ist nicht verboten. Zivilrechtlich einklagen kannst du den Betrag aber nicht mehr, sobald der Kunde die Verjährungseinrede erhebt. In der Praxis heißt das: Rechnung stellen kannst du fast immer, ob du dein Geld noch siehst, hängt nach drei Jahren vom guten Willen des Kunden ab.

Was unterbricht die Verjährung?

Nur eine Klage oder ein Anerkenntnis des Kunden. Eine Mahnung reicht nicht.

Laut § 1497 ABGB wird die Verjährung nur auf zwei Wegen unterbrochen: durch eine Klage, die ordentlich fortgesetzt wird (in der Praxis auch das gerichtliche Mahnverfahren mit Zahlungsbefehl), oder dadurch, dass der Kunde die Forderung anerkennt – ausdrücklich oder stillschweigend. Zahlt er etwa eine Teilrechnung oder bestätigt die Schuld schriftlich, beginnt die dreijährige Frist neu zu laufen. Eine bloße Mahnung, die du selbst verschickst, zählt nicht dazu — sie bleibt trotzdem der erste Schritt, um dein Geld zu holen: Wie du als Elektriker richtig mahnst.

Sobald du einen rechtskräftigen Titel hast, also ein Urteil oder einen Zahlungsbefehl, beginnt eine neue Frist zu laufen, und die beträgt dann 30 Jahre statt drei (§ 1478 ABGB).

Profi-Tipp

Warte mit dem gerichtlichen Mahnverfahren nicht bis kurz vor Fristablauf. Ein Zahlungsbefehl braucht Zeit, und wenn der Kunde Einspruch erhebt, wird daraus ein normaler Zivilprozess. Rechne mit ein paar Monaten Vorlauf, bevor die Frist tatsächlich unterbrochen ist.

Gilt bei Photovoltaik- oder Großaufträgen eine andere Frist?

Nein – auch bei PV- und Großaufträgen sind es drei Jahre.

Die drei Jahre gelten auch für große Montageaufträge wie PV-Anlagen, solange die Forderung noch nicht gerichtlich tituliert ist. Bei Teil- und Schlussrechnungen zählt die Fälligkeit jeder einzelnen Rechnung für sich.

Erst wenn du eine offene Forderung eingeklagt hast und ein Urteil oder Zahlungsbefehl vorliegt, wechselt die Frist auf die langen 30 Jahre.

Checkliste mit drei Punkten: zeitnah nach Fertigstellung fakturieren, Fertigstellungs- und Fälligkeitstermin dokumentieren, bei Zahlungsverzug rechtzeitig gerichtlich vorgehen.

Drei Jahre klingen nach viel Zeit, aber im laufenden Betrieb sind sie schneller um, als du denkst. Häng offene Rechnungen nicht monatelang unbearbeitet ab, sondern behalte Fälligkeiten aktiv im Blick.


Quellen